Fortbildung
Zu den Formularen für die Fortbildungsperiode 2008-2010
Fortbildungsprogramm der SGDV
Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Fortbildungsordnung (FBO) der FMH vom 25. April 2002 (letzte Revision vom 6. Dezember 2007), das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG, ) vom 23. Juni 2006, sowie die Richtlinien zur Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen der SAMW von 24. November 2005.
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Fortbildungsordnung der FMH
Die FMH und ihre Fachgesellschaften haben die wichtigsten Grundsätze und Rahmenbedingungen der ärztlichen Fortbildung schon seit 1998 in der Fortbildungsordnung (FBO) reguliert: Jährlich sind 50 Stunden (50 Credits) nachweisbarer und strukturierter Fortbildung sowie 30 Stunden Selbststudium vorgeschrieben. Die konkrete Regelung über die empfohlene Struktur und die Anerkennung der 50 Credits sind in den Fortbildungsprogrammen der einzelnen Fachgesellschaften festgelegt.